Was das Gesetz verlangt
Die Impressumspflicht steht heute im Digitale-Dienste-Gesetz, früher stand sie im Telemediengesetz. Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Anbieter „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“ bestimmte Angaben bereithalten, und zwar „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“. Ein Unternehmensprofil auf Instagram oder Facebook, das für einen Betrieb wirbt, wird überwiegend als solcher Dienst angesehen. Dass das Profil selbst nichts kostet, ändert daran nichts, denn es dient Ihrem Geschäft.
Fehlende Anbieterangaben sind ein Klassiker für Abmahnungen unter Wettbewerbern. Das Risiko lässt sich mit zehn Minuten Arbeit beseitigen, deshalb lohnt es sich, das vor dem ersten geplanten Beitrag zu erledigen.
Was ins Impressum gehört
Für einen typischen Handwerks- oder Reparaturbetrieb sind das vor allem:
- Name und Anschrift, bei einer GmbH oder UG zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme, also E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Handelsregister mit Registernummer, wenn Sie eingetragen sind
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie eine haben
- im Handwerk die zuständige Kammer und die Berufsbezeichnung, soweit die Tätigkeit zulassungspflichtig ist
Die vollständige Liste steht in § 5 DDG. Haben Sie für Ihre Website schon ein Impressum, nehmen Sie genau dieses.
So setzen Sie den Link in jeder App
| Plattform | Wo der Link hingehört | Hinweis |
|---|---|---|
| Link in der Bio, Text etwa „Impressum und Datenschutz“ | Bei mehreren Links den Impressums-Link gut sichtbar setzen | |
| Facebook-Seite | Seiteninformationen, Feld für Impressum bzw. Website | Bei fehlender Website die Angaben dort eintragen |
| LinkedIn-Unternehmensseite | Website-Feld und Unternehmensbeschreibung | Link direkt auf die Impressumsseite |
| Google-Unternehmensprofil | Website-Feld | Das Profil selbst zeigt Name, Adresse und Telefon |
| TikTok | Bio und Link im Profil, soweit verfügbar | Ohne Linkfeld die Angaben in der Bio kurz halten und eine Seite verlinken |
Der Link sollte direkt auf die Seite mit den Angaben führen. Der Bundesgerichtshof hat zwei klar bezeichnete Klicks bis zum Impressum für ausreichend gehalten (BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03).
Und wenn die Beiträge mit KI erstellt sind?
Das Impressum sagt, wer hinter dem Profil steht. Ob ein Bild mit KI erstellt wurde, ist eine andere Frage und wird im Beitrag selbst beantwortet. Seit August 2026 verlangt die KI-Verordnung bei realistisch wirkenden KI-Bildern einen Hinweis. Wie das ohne Aufwand geht, steht unter KI-Bilder kennzeichnen.
Danach: regelmäßig posten
Ein Profil mit sauberem Impressum, aber dem letzten Beitrag von vor einem Jahr, hilft Ihrem Betrieb wenig. Wenn das Impressum steht und Sie ab jetzt verlässlich posten wollen, ohne jedes Mal bei null anzufangen: Unsere Editionen bringen ein Jahr Beiträge mit Plan und Ihren Daten. Angaben eintragen, die Lieferung kommt meist nach wenigen Minuten. Wie Sie die Beiträge dann im Voraus einplanen, zeigt der Ratgeber Posts planen und automatisch veröffentlichen.
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Häufige Fragen
Reicht der Link auf das Impressum meiner Website?
In der Regel ja, wenn er leicht erkennbar ist und direkt zum Impressum führt. Der Bundesgerichtshof hat für Websites entschieden, dass Anbieterangaben über einen klar bezeichneten Link erreichbar sein dürfen (Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03). Ein Link auf die Startseite, auf der man das Impressum erst suchen muss, ist dagegen zu wenig.
Ich habe keine Website. Was nun?
Dann gehören die Angaben direkt ins Profil, soweit die Plattform dafür Platz bietet, etwa in den Abschnitt mit Seiteninformationen bei Facebook. Bei Instagram ist die Bio sehr kurz; dort hilft eine einfache Seite mit Ihren Angaben, die Sie verlinken.
Gilt das auch für ein privates Profil, auf dem ich manchmal über meine Arbeit schreibe?
Entscheidend ist, ob Sie das Profil geschäftsmäßig nutzen. Ein Profil, das Leistungen Ihres Betriebs bewirbt, ist geschäftsmäßig. Wer unsicher ist, trennt Privates und Betrieb in zwei Konten.